Sektwissen
Fachbegriffe
Drahtgestell, das den Sektkorken in der Flasche fest hält (Drahtkörbchen).
Zusammenstellung von Weinen verschiedener Herkunft, Rebsorten oder Jahrgänge zu einem harmonischen Ganzen (Verschnitt).
Entfernen der Hefe nach der zweiten Gärung.
Zusetzen von in Wein gelöstem Zucker. Unterscheidung in Fülldosage/Tirage (leitet die zweite Gärung ein) und Versand-Dosage (Einstellen des Restzuckergehalts beim vergorenen Sekt).
Bezeichnung für Geruchsausstrahlungen eines Schaumweins oder Sektes, die über den Duft schlechthin - die Blume, das Aroma - hinausgehen.
das Umfüllen aus der Originalflasche in ein anderes Gefäß (z.B. eine Karaffe), um das Getränk von seinem Depot zu trennen oder mit Luft in Berührung zu bringen.
Durch die alkoholische Gärung wird Zucker in Ethylalkohol und Kohlensäure um-gewandelt.
ist gemäß Weingesetz eine bestimmte Rebfläche (Einzellage) oder die Zusammen-fassung solcher Flächen (Großlage), aus deren Erträgen gleichwertige Weine gleichartiger Geschmacksrichtung hergestellt werden, und die in einer Gemeinde oder in mehreren benachbarten Gemeinden desselben bestimmten Anbaugebie-tes liegen.
„ländliche Methode“ (Schaumwein aus erster Gärung)
durch die Gärung nicht verwandelter Traubenzucker, der sich im fertigen Sekt be-findet.
Durchführung der (zweiten) Gärung im druckfesten Großbehälter
Weinstein fällt während der Gärung oder Kälteeinwirkung aus; seine Ausschei-dung stellt keine Qualitätsminderung dar.
Eine winzige aufgeraute Stelle am Boden des Schaumweinglases, an der sich das im Sekt gelöste Kohlenstoffdioxid zu einer Blase entwickelt und aufperlt (moussiert).
Sekt sollte immer stehend, kühl und dunkel gelagert werden und keinen Temperaturschwankungen ausgesetzt sein. Nicht in Tonröhren oder Steinregalen lagern, die raue Oberfläche kann Flaschen beschädigen.
Sie war ursprünglich zur Finanzierung der Kriegsflotte von Kaiser Wilhelm II. gedacht und trat am 1. Juli 1902 in Kraft. Die Sektsteuer blieb bis heute als Verbrauchssteuer erhalten und beträgt derzeit 1,02 € je 0,75 l Flasche und 0,27 € je 0,2 l Flasche.
Weißer Sekt: 5-7 °C, Rosé Sekt: 6-8 °C, Roter Sekt: 9-11 °C.
Bezeichnung der Weine aus dem Gebiet der alten Provinz Champagne. Seit 1908 wurde Champagne in Frankreich auf ein begrenztes geographisches Gebiet fest-gelegt. Zur Herstellung sind nur die drei Rebsorten Pinot Noir (Spätburgunder), Pinot Meunier (Schwarzriesling) und Pinot Chardonnay zugelassen. Die Herstel-lung erfolgt nur nach dem traditionellen Flaschengärverfahren.
die Flüssigkeit, die der Cuvée zur Einleitung der Schaumbildung zugesetzt wird und damit die zweite Gärung in Gang bringt.
die Zeit vom Beginn der Gärung bis zur Enthefung des Schaumweins.
muss EG-weit zu 100% aus Weinen der angegebenen Weinberglage hergestellt sein.
Fachausdruck für das Perlen des Sektes.
stille Weine für die Sektherstellung
eine Mischung von Zucker in Wein, die dem fertig vergorenen Schaumwein zuge-fügt wird, um ihm den gewünschten Süßegrad zu verleihen.
Herstellungsprozess
Bei der traditionellen Methode der Flaschengärung erfolgt - wie seit alter Zeit - der Gärvorgang, das Rütteln, das Degorgieren und der Verkauf in der gleichen Flasche.
Restzuckergehalt & Flaschengrößen
Brut Nature 0 – 3 g/l | Extra Brut 0 – 6 g/l | Brut 0 – 12g/l | Extra Trocken 12 – 17 g/l Trocken 17 – 32 g/l | Halbtrocken 32 – 50g/l | Mild über 50 g/l (Werte +/- 3 g Toleranz)
Piccolo (0,2 l)
Filette (0,375 l)
Imperial (0,75 l)
Magnum (1,5 l)
Jeroboam (3,0 l)
Rehoboam (4,5 l)
Methusalem (6 l)
Salmanassar (9 l)
Balthasar (12 l)
Nebukadnezar (15 l)
Melchior (18 l)